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Drahtloses Ruf- und Meldezubehör für Kliniken und Pflegeheime. ASS Melde Technik. Tel. +49 (0) 70 31/21 94 10
 
ASS Melde – AGB Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen genannt  ASS,  gelten für alle Fälle des Vertriebs von Ruf- und Meldetechnik, Alarm- und Sicherheitssystemen, Elektrotechnischen Geräte, Medizinische Geräte und Hilfsmittel mit Zubehör im  Pflegebereich, Baugruppenhalter, Aufstellungen, Servicearbeiten  und Software, auch sofern Geräte und Software je einzeln vertrieben werden. Sie gelten auch im Falle von Fernwartungen per Internet und telefonischer Hotline, weiter für den Fall, dass eine Lieferung per E-Mail oder Internetübertragung erfolgt.

2. Der Vertrieb von Software erfolgt nach den Lizenzbedingungen des Verkäufers, die der Käufer zusammen mit der Auslieferung der Software erhält. Auf Anforderung wird der Verkäufer dem Käufer die Lizenzbedingungen vorab mitteilen.

3. Software liefert der Verkäufer nach dem Stand der aktuellen Entwicklung. Die Verantwortung für die Auswahl, die Benutzung und deren Folgen und für eventuelle Unverträglichkeiten mit anderer Anwendungssoftware und/oder Hardware des Käufers, trägt der Käufer.

4. Bezug zu Ruf- und Meldetechnik, werden Lieferfristen oder - Termine seitens des Verkäufers  um  mehr  als  zwei  Monate überschritten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er dem Verkäufer zuvor eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat. Kann der Verkäufer den   Zeitrahmen mit Nachfrist überschaubar einhalten, sind  Teillieferungen erlaubt.

Höherer Gewalt, Ereignisse, Verhinderungen, Betriebsstörungen, Arbeitsniederlegungen oder Versorgungs-mängel, Krieg, eingeflossene Produktveränderungen verlängern die Lieferfristen um die dadurch verursachte Verzögerungszeit. Ist durch erwähnte Ereignisse von höherer Gewalt von länger als 3 Monate eine Lieferung nicht möglich, kann der Verkäufer ohne Gegenleistung vom Vertrag zurücktreten.

5.  Offensichtliche Mängel der Warenlieferung, Transportschäden sind sofort nach Empfang der Ware ggf. mit Foto an den Verkäufer im Detail mitzuteilen. Mängel der gelieferten Ware sind spätesten 8 Tage nach Empfang der Sendung an den Verkäufer schriftlich ggf. mit Foto mitzuteilen. Grundsätzlich ist eine Rücklie-ferung an den Verkäufer nur nach gegenseitiger Vereinbarung möglich. Eine Rücklieferung muss in einem

neuwertigem Zustand und in Originalverpackung zurückgeschickt und vollständig und funktionsfähig sein.

Produktveränderungen oder Beschädigungen werden berechnet oder nicht angenommen.

Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden Medizinprodukte und Hygieneartikel.

6. Im Falle von Mängeln an Geräten Hilfsmittel, Baugruppenhalter, Zubehör und/oder Software verpflichtet sich der Verkäufer nach seiner Wahl zur Ersatzleistung oder Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Unbeschadet bleiben eventuelle Ansprüche des Käufers aus Werksgarantie.

Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel aufgrund eigener fehlerhafter Installation, unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Wartung oder unzulässiger Eingriffe in das Gerät oder die Software selbst zu vertreten hat.

7. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, Falschberatung und jeglichen sonstigen Rechtsgrundes ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. In keinem Falle haftet der Verkäufer für mittelbare und Folgeschäden.

8. Für die Produkte des Verkäufers werden Datenblätter, Bedienungsanleitungen und je nach Produkt spezielle Gebrauchsanweisungen zur Verfügung gestellt, diese stehen dem Käufer als Produkthinweis zur Verfügung. Produkt- und Geräteveränderungen, sowie Teileerneuerung liegen in der Verantwortung des Käufers.

Öffentliche Anpreisungen oder Werbeflyer sind in der Regel vielseitige Darstellungen, stellen daher keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Lieferung dar, da die Verwendungen nur objektbezogen relevant eingesetzt werden können.

9. ASS liefert zu bestimmten Jahreszeiten spezielle Lebensmittel in verpackter Form. ASS wird die Ware gemäß Herstellerauflage lagern, die Haltbarkeit wird durch ASS zeitgemäß kontrolliert.

10. Nach Bedarf erfolgen Übersetzungen von Lieferaufstellungen und der Geräteanleitungen, sowie

Dolmetscher-Service bei Produktvorstellungen, sowohl als auch Dolmetscher-Service bei  Empfangspräsentationen

11. Verkäufer und Käufer verpflichten sich gegenseitig alle, im Zusammenhang des Verkäuferproduktes ausgetauschten Informationen, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden. Die vom Verkäufer übergebenen Dokumente, Bildmaterial und Symbole sind nur zur Verwendung der Produkte des Verkäufers zu verwenden.

12Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Neukunden kann der Verkäufer für die Erstlieferung eine Vorauszahlung verlangen. Der Verkäufer wird auf Wunsch des Käufers Warensendungen auf Kosten des Käufers versichern.

13. Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware vor. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Käufer zum Weiterverkauf berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzugs tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung, zu deren Einzug er berechtigt bleibt, an den Verkäufer ab.

Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers kann der Verkäufer für die Lieferung eine Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.

14. Die Wartung, Reparatur oder Nachbesserung jeglicher Hardware und Software erfolgt zu den Sätzen und AGB - Bedingungen des Verkäufers.

15. Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese seien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

16.1. ASS als Gebäude Disponent- und Dienstleister, AGB-Einbindung für die Vermittlung von Immobilienobjekten, Handwerkerabwicklungen und Botengänge, dies sind Leistungen zur Abrundung von Lieferungen jeglicher Art, als reine Organisationsleistung. Grundsätzlich beinhaltet eine Gebäudeleistungs-Organisation von ASS, keine Qualitätszusage und keine Bauaufsicht. Auch eine Absicherung der Handwerkerleistung, bezogen auf einen Unfallschutz gemäß den Vorgaben der  Berufsgenossenschaft beinhaltet die Leistung von ASS nicht. Jegliche Aufstellungs- und Montageleistung gegenüber dem Bauherren erfolgt in Verantwortung dessen, der die auszuführende Leistung erbringt.

16.2. Für Lieferfristen und Gewährleistungen als Gebäude Disponent- und Dienstleister ist ASS nicht zuständig und nicht verantwortlich, diese obliegen grundsätzlich bei dem Lieferanten der die handwerklichen Leistung und Lieferung mit dem Auftraggeber/Empfänger der Bauleistung direkt vereinbart und abrechnet.

Hinweis die Pos. 4, 5 und 6, betrifft nicht die Leistungen von ASS als Gebäude Disponent- und Dienstleister.

17. Nebenabsprachen, Zusatzvereinbarungen, auch die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

18. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung der Geschäftsbedingungen berührt im Zweifel nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bedingungen.

19. Gerichtsstand ist 71032 Böblingen. Es gilt deutsches Recht.